Was ist eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist eine schriftliche Zusage für ein Bauvorhaben, welches durch rechtliche Vorschriften als unbedenklich anzusehen ist.

Die Baugenehmigung wird bei der dafür zuständigen Kreisverwaltung beantragt. Es müssen umfangreiche Unterlagen zur Prüfung des Bauvorhabens in dreifacher Form eingereicht werden, welche für den Bauherren, die Gemeinde und für die Bauaufsichtsbehörde benötigt werden.

Die Unterlagen setzten sich aus folgenden Dokumenten zusammen:

  • Lage-/ und Höhenplan
  • Bauzeichnung inklusive der Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Detaillierte Baubeschreibung
  • Angaben zur Wasserversorgung und -entsorgung
  • Sicherheitsnachweise
  • Berechnung der Grundstückfläche, Rohbau und Gesamtkosten
  • Erhebungsbogen für die Bautätigkeit
  • Unterschrift des Eigentümers, gegebenenfalls eine Nachbarschaftsgenehmigung, die Unterschrift der Nachbarn.

Nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, hat das Bauamt drei Monate Zeit die Unterlagen zu prüfen.

 Wie Läuft eine Baugenehmigung ab?

Die Baugenehmigung läuft in drei Schritten ab:

  1. Feststellung der Zulässigkeit des Bauvorhabens
  2. Überprüfung von Verstößen gegen das Bauordnungsrecht
  3. Erteilung der Baugenehmigung, sofern keine Vorschriften entgegenstehen.

(Kann bis zu 6 Monate dauern)

Die Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig und muss auf der Baustelle immer griffbereit sein.

Folgende Bauvorhaben sind verfahrensfrei:

  • Wochenendhäuser
  • Anlagen für Gärten, Freizeit, Energieerzeugung und -entsorgung
  • Antennen und Behälter
  • Warenautomaten
  • Vorübergehend aufgestellte Anlagen
  • Lagerplätze (bis zu 100m²)