Der Mietvertrag muss nicht zwingend in Schriftform abgeschlossen werden, jedoch wird man in der Regel einen ausführlich formulierten Mietvertrag erstellen. Wird ein Mietvertrag zwischen den Parteien nicht individuell ausgehandelt, unterliegt er der allgemeinen Rechtsprechung. Der Vermieter und der Mieter müssen den Vertrag unterschreiben. Es sollte darauf geachtet werden, dass alle vertraglichen Inhalte oberhalb der Unterschrift stehen.

In einem Gewerbemietvertrag sollten folgende Punkte geregelt sein:
- Beide Vertragspartner
- Beschreibung des Objektes
- Flächenberechnung ( GIF oder DIN 277)
- Erläuterung der vereinbarten Nutzungsart
- Wer ist für die Einhaltung der behördlichen Auflagen zuständig
- Innenausbau mit ggf. anteilsmäßiger Beteiligung des Vermieters an den Kosten
- Erlaubnis der Untervermietung
- Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf das Mietobjekt
- Mitbenutze Anlagen, Zulässigkeit der Anbringung von Werbung und der Nutzung der Außenfassade
- Konkurrenzschutz
- Mietzeit und falls vorhanden eine Option auf Verlängerung
- Voraussetzungen einer Kündigung
- Höhe der Kaution
- Vom Mieter abzuschließende Versicherungen
- Höhe der Miete
- Genaue Aufstellung der Betriebskosten
- Welche Vertragspartei kommt für die Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten auf
- Ggf. Vormietrecht für andere frei werdende Flächen

Im Gewerberaummietrecht werden überdurchschnittlich viele Zeitmietverträge geschlossen, da es für beide Parteien Vorteile bietet. Der Mieter hat die Verfügungsgewalt über die Räumlichkeiten für einen Zeitraum sicher. Der Vermieter hingegen hat konstante Mieteinnahmen, welche fix sind also bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu bezahlen sind. Mit der Optionsklausel wird das Recht eine Verlängerung des Mietvertrages einzufordern Bestandteil des Vertrages. Der Mieter muss hierbei spätestens drei bis sechs Monate vor Ende der offiziellen Mietvertragslaufzeit sein Optionsrecht einfordern und beantragt somit die vertraglich festgelegte Verlängerung seines bestehenden Mietvertrages.

Mit Staffel oder Anpassungsklauseln wird dem Vermieter ermöglicht den Mietzins zu erhöhen bzw. anzupassen. Bei der Staffelmiete wird der Mietzins nach Ablauf eines Zeitraums entweder um einen konkreten Betrag oder Prozentsatz erhöht. Die Anpassungsklausel bezieht sich auf den statistischen Lebenshaltungskostenindex. Ändert sich dieser Index um einen bestimmten Prozentsatz, so wird die Miete entsprechend angepasst.