Der Mietgegenstand muss vom Vermieter verpflichtend ohne Mängel übergeben werden. (§ 526 BGB). Baulärm als solcher stellt im weiter gefassten Sinne ein Mangel an der Mietsache dar, in diesem Fall ist der Mieter unter bestimmten Bedingungen berechtigt die Miete zu mindern. Im gewerblichen Mietrecht ist dies jedoch nur bei Einzelhandelsflächen/Gastronomieflächen möglich. Hierfür muss aber auch beachtet werden, dass die Mietminderung kein Ausgleich für einen möglichen Umsatzausfall ist. Vielmehr muss der Mieter der Lokal- oder Ladenfläche immer auch ein eigenes Risiko selber tragen. Dieses Eigenrisiko wirkt sich dann auch auf die Höhe der Mietminderung aus.

Die Baulärmbeeinträchtigungen lassen sich in mehrere Kategorien zusammenfassen, da nicht nur der Baulärm ein Problem darstellt, sondern auch die oft mit Baustellen verbundenen Verkehrsweg Sperrungen. Ist der Gehweg zu einem Einzelhandelsgeschäft oder Ladenlokal zum Beispiel durch die Baustelle nicht mehr durch den Haupteingang zu betreten, ist dieser Zustand als unmittelbare Beeinträchtigung zu sehen. Beeinträchtigungen werden hauptsächlich mit 15% Mietminderung ausgeglichen. Dazu gehören hauptsächlich die Arbeiten vor oder im unmittelbaren Umfeld der Mietfläche. Sichtversperrung, Großbaustellen auf dem Nachbargrundstück, Baustellenein- und ausfahrten zählen dazu. Mit 20% Mietminderung ist zu rechnen, wenn im Gebäude täglich anhaltende Stemmarbeiten stattfinden. Stemmarbeiten sind alle Arbeiten, bei denen vorhandenes Material mit Schlägen entfernt wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese maschinell oder manuell erfolgen. Das kommt vor allem bei einer aufwendigen Sanierung vor, bei der Wände erneuert oder verstellt werden.

Ausnahmen, bei denen Sie die Miete nicht mindern können, gibt es natürlich auch. Sind Sie sich bei Unterzeichnen ihres Mietvertrages schon bewusst, dass zeitnah eine Baustelle in der unmittelbaren Umgebung Ihres Geschäfts entstehen wird, so haben Sie keine Chance auf eine Verminderung der Miete. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Mietminderung, wenn Ihr Gewerbe in einem Sanierungs- oder Neubaugebiet liegt, denn aus diesen Baustellen werden Sie auf lange Zeitspanne hin gesehen profitieren.