Wenn ein Eigentümer einer Immobilie nicht mehr die finanziellen Mittel besitzt, seine für die Immobilie aufgenommenen Kredite und Darlehen abzuzahlen, kommt es zu einer Zwangsversteigerung. Das Ziel dieser Versteigerung ist, den größtmöglichen Erlös aus der Immobilie zu ziehen um damit die Geldforderungen aller Gläubiger zu bedienen.

Bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommt, erhält der Eigentümer einige Warnungen und Hinweise zu der Lage. Oftmals folgen darauf langjährige Verhandlungen, in welchen versucht wird, die Zwangsversteigerung abzuwenden. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, kommt es zu einer Zwangsversteigerung.

Die zu versteigernde Immobilie wird im Regelfall für einen Preis, welcher oftmals nur zwei Drittel des Marktwertes beträgt, versteigert.

Prinzipiell kann jeder Interessent an einer Zwangsversteigerung teilnehmen. Viele Versteigerer gehen dazu über, einen Eigenkapitalnachweis von den Bietern zu fordern, um zu gewährleisten, dass der höchst Bietende auch in der Lage ist den Kaufpreis zu bezahlen.

Ein Gebot bei einer Zwangsversteigerung abzugeben, sollte vorher gut durchdacht sein. Ist das Gebot einmal getätigt, kann man von diesem nicht mehr zurücktreten.

In der Regel müssen bestehende Mietverträge vom neuen Eigentümer übernommen werden.

Teilversteigerung

Das Ziel einer Teilversteigerung ist es, eine Einigung zwischen zwei Eigentümern, welche beide einen Teil der Immobilie besitzen, zu erlangen. Hierbei möchte in den meisten Fällen einer der beiden Eigentümer seinen Teil der Immobilie verkaufen. Bei der Teilversteigerung muss demnach der Eigentümer, welcher die Immobilie gerne halten möchte, das letzte und somit höchste Gebot abgeben, um alleiniger Eigentümer der umstrittenen Immobilie zu werden.