Wer zahlt den Makler für Gewerbeimmobilien?
Prinzipiell gilt bei der Vereinbarung über die Zahlung der Maklercourtage nach Abschluss eines rechtskräftigen Gewerbemietvertrages Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass der Makler in Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer und dem potenziellen Mietinteressenten eine individuelle Abrede treffen kann. Die allgemeine Bereitschaft zur Zahlung richtet sich bei beiden Parteien nach der aktuellen Marktsituation, sprich liegt ein Mietermarkt oder ein Vermietermarkt vor. Ist die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien größer als das Angebot, so werden nicht nur die Mietpreise in die Höhe steigen, sondern die Eigentümer erklären sich auch nicht mehr bereit, die Provision an den vermittelnden Makler zu zahlen. Somit muss der Mieter in Zeiten eines Vermietermarktes mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Aktuell haben wir in Frankfurt und dem Rhein-Main Gebiet jedoch einen Mietermarkt. Das bedeutet, dass wir ein größeres Angebot an leerstehenden Gewerbeflächen haben als Nachfrage dafür vorhanden ist. In diesen Zeiten erklären sich in der Regel die Eigentümer bereit, bei Abschluss eines Mietvertrages mit einer angemessenen Mietvertragslaufzeit (i.d.R. 5 Jahre), die gesamte Maklercourtage zu übernehmen. Bei Mietverträgen unter 5 Jahren Laufzeit übernehmen manche Eigentümer trotzdem Anteile der Provision.
In der Bürovermietung wird der Mietermarkt voraussichtlich noch einige Jahre bestehe bleiben, während dessen sich die Marktsituation bei Lager- und Logistikimmobilien derzeit ändert. Hier wird der Bestand an leerstehenden Lagerhallen langsam geringer, sodass es eher wieder zu Provisionszahlungen von Mieterseite kommt.
Eindeutiger gestaltet sich die Situation bei den Einzelhandelsflächen in top Lagen. Hier besteht eine absolute Vermietermarktsituation und die Provision an den tätigen Makler wird immer von Mieterseite übernommen.
Wie hoch ist die Provision bei Gewerbeimmobilien?
Auch bei der Vereinbarung zur Höhe der zu entrichtenden Maklercourtage besteht Vertragsfreiheit, es ist also jedem Maklerunternehmen selbst überlassen, welche Provisionsätze sie vereinbaren. Die meisten Maklerhäuser rechnen für eine Vermittlung eines Mietvertrages mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine Courtage von 3 Monatsmieten und ab einer längeren Laufzeit 4 Monatsmieten oder mehr. Einen Unterschied gibt es jedoch trotzdem. Es gibt Unternehmen, welche die Summe anhand der Bruttomonatsmieten berechnen und andere, welche die Nettomonatsmieten nehmen.