Darf man in einer Gewerbeimmobilie wohnen?

Prinzipiell ist die Nutzung einer Gewerbeimmobilie zu wohnwirtschaftlichen Zwecken nicht erlaubt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in welchen eine Erlaubnis zum Bewohnen einer Gewerbeimmobilie erteilt werden kann. Oftmals hängt die Entscheidung über die Erlaubniserteilung von dem jeweiligen Gebiet, in welchem sich die Immobilie befindet, ab. Die Gemeinde oder Stadt legt in ihrem Flächennutzungsplan und dem darauf resultierenden Bebauungsplan fest, welche Gebiete welcher Nutzung unterliegen sollen und auch welche Bauten überhaupt errichtet werden dürfen. Je nach Flächennutzung und vorgeschriebener Bauweise unterliegen einige Gebiete strengen Regelungen bezüglich der gewerblichen Nutzung, sprich klaren Vorschriften, welche Unternehmen bzw. welches Gewerbe sich hier niederlassen und praktizieren darf.

Möglichkeiten in den unterschiedlichen Gebieten

Handelt es sich beim Standort der Gewerbeimmobilie um ein Industriegebiet (GI), so ist das Bewohnen völlig ausgeschlossen. In einem Gewerbegebiet (GE) besteht zumindest die Erlaubnis der Errichtung einer Hausmeisterwohnung, da ein Hausmeister die Verantwortung für Sicherheit und sonstige Belange der Gewerbeimmobilie trägt und er somit immer Vorort ist. Eine weitere Ausnahme stellen die so genannten Mischgebiete (MI) dar. Hier ist eine kleingewerbliche Nutzung mit gleichzeitiger Wohnbebauung realisierbar. Oftmals werden hier Bauten errichtet, in welchen sich im Erdgeschoss Einzelhandelsflächen befinden und in den oberen Stockwerken eine klassische Wohnbebauung.

Wohnen in Gewerbeimmobilien durch Nutzungsänderung der Immobilie

Durch die Nutzungsänderung einer Gewerbeimmobilie kann das Bewohnen dieser ebenfalls realisiert werden. Hierfür muss der Eigentümer, ähnlich wie bei einem Bauvorhaben, einen Antrag an die Baubehörde stellen und sich die Nutzungsänderung genehmigen lassen. Das Bauamt überprüft hierbei diverse Kriterien wie z.B. den Standort und die vorhandene Lärmbelästigung im Objekt und entscheidet anhand der gegebenen Umstände, ob das Bewohnen der Gewerbeimmobilie möglich ist.