Büro zur Untermiete Frankfurt

Sie sind dabei sich geschäftlich umzuorientieren, suchen ein neues Büro und kommen derzeit aus Ihrem aktuellen Mietvertrag aufgrund der laufenden Mietvertragslaufzeit nicht raus? In den meisten Fällen machen die aktuellen Mieter hier Gebrauch von einem Untermietvertrag. Größtenteils beauftragen die Unternehmen Immobilienberater damit, einen entsprechenden Interessenten zur Untermiete für den restlichen Zeitraum des bestehenden Mietvertrages zu suchen. Schwierig wird es hier einen Interessenten zu finden, der von der Fläche begeistert ist und im besten Fall eine Anmietung genau für diesen noch ausstehenden Zeitraum angestrebt hat.

Büro zur Untermiete – Eigentümer Seite

Wer ein Büro zur Untermiete anbieten möchte, braucht vorab die Genehmigung vom Eigentümer. Der Vermieter hat hier das Recht, anhand von wichtigen Gründen den vorgestellten Untermieter abzulehnen oder allgemein dem Büro zur Untermiete nicht zu zustimmen. Einen wichtigen Grund stellt hier zum Beispiel ein Etablissement aus dem horizontalen Gewerbe dar, da eine Störung der anderen Mieter in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden kann. Ein anderer wichtiger Grund ist eine notwendige Nutzungsänderung der Fläche. Sollte nämlich der interessierte Untermieter eine andere Nutzung anstreben, als in der Nutzungsgenehmigung der Fläche vereinbart, hat der Eigentümer das Recht den Untermieter abzusagen. Sollte der vorgestellte Untervermieter jedoch eine normale Büronutzung anstreben, gibt es für den Eigentümer wenige Möglichkeiten einen Untermietvertrag abzulehnen.

Büro zur Untermiete – Mieter Seite

Sucht der aktuelle Mieter einer Fläche einen Untermieter für die restliche Zeit seines laufenden Mietvertrags, sollte der Mieter darauf achten, dass der Vertrag des Büros zur Untermiete weitestgehend kongruent zu seinem bestehenden Mietvertrag mit dem Eigentümer gestaltet wird. Sollte die laufende Restlaufzeit des Mietvertrags unter 2 Jahren liegen, ist ein Untermietvertrag wegen eventuellen Umbauarbeiten oder weiterem unverhältnismäßig. Für solche Fälle ist es eine gute Alternative für den Mieter vorab mit dem Eigentümer und dem Untermieter einen Vertrag nach Ablauf des Untermietverhältnisses zu schließen, wo der Untermieter nach Ablauf des Untermietvertrages automatisch zum Hauptmieter wird und in der Fläche bleiben kann.

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