Büro provisionsfrei mieten

Wenn Sie ein Inserat lesen, bei welchem eine Bürofläche provisionsfrei zur Miete angeboten wird, ist dies eigentlich ein Trugschluss. Ein Makler wird für sein tätig werden immer honoriert, die Frage ist nur von wem.

Heutzutage ist es normal, dass bei Abschluss eines Mietvertrages für Büroflächen die Maklercourtage vom Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft übernommen wird. Diese Wandlung entstand zu der Zeit, als sich der Markt gewandelt hat und es auf dem Gewerbeimmobilienmarkt ein viel größeres Angebot an leerstehenden Büroflächen gab, als Mietinteressenten für diese Flächen.

Zu Beginn eines jeden Jahres wird von Eigentümern wie beispielsweise den großen Immobilien Fonds ein genaues Budget festgelegt, welches zur Deckung der Maklerkosten eingesetzt werden soll. Dieses Budget bildet eine Art Absicherung, dass in jedem Fall genug Geld vorhanden ist um einen Makler, welcher die entsprechenden Büros provisionsfrei zur Miete angeboten hat und dem Eigentümer einen potenziellen Mietinteressenten nachgewiesen hat, für seine Arbeit honoriert werden kann.

Büro provisionsfrei mieten – wann wird die Provision fällig

Ist der Mietvertrag beidseitig unterschrieben, sprich wurde er von Eigentümer als auch dem Mieter unterzeichnet, so wird der Mietvertrag rechtskräftig. Sobald der Mietvertrag rechtskräftig geworden ist und der beauftragte Makler nachweislich oder vermittelnd tätig war, so ist die Zahlung der Provision in voller Höhe fällig.

Büro provisionsfrei mieten – die Mietvertragslaufzeit entscheidet

Oftmals gilt die oben beschriebene Regelung nur für Mietverträge ab einer Laufzeit von 5 Jahren. Bei allen Mietverträgen, welche diese Laufzeit unterschreiten, wird die Provision zwischen Eigentümer und Mieter aufgeteilt. In den meisten Fällen übernimmt der Eigentümer hierbei die Zahlung von 2 Monatsmieten, sodass dem Mieter nur 1 Monatsmiete zur selbstständigen Zahlung übrig bleibt.
Wichtig ist für den Mieter, diese Regelungen bzw. Aufteilung im besten Falle schriftlich bestätigt zu bekommen, damit es bei eintretender Rechtskraft des Mietvertrages zu keinen Überraschungen kommt.