Innenausbau von Büroräumen und Arbeitsstättenverordnung
Ob beispielsweise Büroräume, Ladenbauten oder kulturelle Einrichtungen, alle Geschäftsbauten repräsentieren das jeweilige Unternehmen. Hierbei müssen die Produkte oder Dienstleitungen optimal in Szene gesetzt werden. Die Raumatmosphäre und die allgemeine Umgebung spielen beim Innenausbau eine wichtige Rolle.
Innenausbau von Büroräumen
Durch optimal platzierte Absorber lässt sich die Lautstärke in großen und kleinen Büroräumen reduzieren. Angefangen beim entsprechenden Bodenbelag sorgt beispielsweise ein Teppichboden für den richtigen Schallschutz in den Büroräumen. Ein weiterer wichtiger Schallschutz sind die entsprechenden Decken. Hierbei spielen die Deckenart und die Deckenhöhe zwei wesentliche Rollen. Eine Akustikdecke ist ein angeordnetes Bauteil, welches eine akustische Absorptionsfähigkeit aufweist und Nachhallzeiten senkt. Der Schall des gesprochenen Wortes wird gebrochen. Die richtige Bürobeleuchtung ist ein weiterer wichtiger Punkt bei dem Innenausbau von Büroräumen. So ist laut Arbeitsstättenverordnung eine Beleuchtung von mindestens 500 Lux für Büroarbeitsplätze vorzusehen. Fehlendes Tageslicht, falsch eingesetzte Lichtquellen oder ein falsch angeordneter Arbeitsplatz sorgen nachweislich gesehen zu geringerer Lernbereitschaft und Fehlern beim Arbeiten.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Vor jedem gewerblichen Innenausbau muss die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gründlich in die Planung mit einfließen. Diese enthält genaue Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Zu den Arbeitsstätten gehören laut Arbeitsstättenverordnung zum Beispiel Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder zum Beispiel Orte auf Baustellen. Ebenfalls dazu zählen beispielsweise die Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. Zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten, muss der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen an die Arbeitsumgebung umsetzen. Als Ziel muss verfolgt werden, die Arbeitnehmer zu schützen und vor Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfällen zu schützen.
Allgemeine Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung sind unter anderem Auflagen an Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, Fußböden, Wände, Decken und Dächer, Fenster und Oberlichter, Türen und Tore, Verkehrswege, Maßnahmen gegen Brände, Fluchtwege und Notausgänge, Lüftung und Lärm. Aber auch Sanitär- und Pausenräume und allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze und an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung festgehalten und von jedem Arbeitgeber umzusetzen.