Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeimmobilien oder Wohnimmobilien ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) jedem Käufer und Mieter ein Energieausweis vorzulegen, der die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes ausgibt. So können zukünftige Mieter oder Käufer schon im Voraus einschätzen, welche Energiekosten anfallen werden. Die unverzügliche Aushändigung auf Verlangen ist nach § 16 Abs. 2 EnEV Pflicht. Von dieser Regelung sind kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche, sowie Baudenkmäler ausgeschlossen.

Die Energieausweise für bestehende Gebäude können entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

 

Unterschied zwischen Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien

Der Unterschied zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien bezüglich des Energieausweises ist, dass man bei Gewerbeobjekten wahlweise entweder einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen kann. Beide Arten werden im folgenden Abschnitt erklärt.

Beim Verbrauchsausweis von Gewerbeobjekten werden nicht nur die Heizenergie, sondern auch die Energieverbrauchswerte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung angegeben. Das hat den Grund, dass die gesamten Bewirtschaftungskosten von verschiedenen Gewerbeimmobilien besser miteinander verglichen werden können.

Arten und Kosten des Energieausweises

Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis sind zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Häuser benötigen den bedarfsorientieren Energieausweis, wenn folgende Eigenschaften zutreffen:

  • vor 1978 erbaut
  • nicht energetisch saniert
  • mit bis zu vier Wohneinheiten

Dieser Bedarfsausweis basiert auf einem technischen Gutachten und kostet zwischen 150 € und 1.000 €. Je nach Bundesland  können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Bei dem technischen Gutachten werden ausschließlich bauliche Aspekte wie z.B. Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung beurteilt.

Für alle anderen Häuser, die nach 1978 erbaut wurden, reicht prinzipiell der verbrauchsorientiere Energieausweis, der mit ca. 30 € - 100 € preiswerter ausfällt, als der bedarfsorientiere Ausweis. Der Verbrauchsausweis orientiert sich am tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre.

Der Energieausweis wird wird in der Regel für das gesamte Gebäude erstellt. Wenn das Gebäude allerdings gemischt als Gewerbeimmobilie und als Wohnimmobilie genutzt wird, kann es sein, dass mehrere Energieausweise für Gebäudeteile ausgestellt werden.

Nutzen von Energieausweisen

Mit dem Energieausweis können Mieter und Käufer den energetischen Zustand der Gewerbeimmobilien vergleichen. Mit diesem Ausweis lassen sich die zukünftigen Energiekosten allerdings lediglich schätzen und nicht genau bestimmen, denn es spielen Faktoren eine Rolle, die der Ausweis nicht abbilden kann.

Durch die starke, regelmäßige Modifizierung des Energieausweises ist er trotzdem äußerst nützlich. Er weist Modernisierungsempfehlungen aus und zeigt auf, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann.

Wichtig: Der Energieausweis ersetzt die umfassende Energieberatung nicht!

Energieausweis für öffentliche Gebäude

Für öffentlich genutzte Gebäude und öffentliche Gewerbeimmobilien mit mehr als 250 m² Nutzfläche müssen Energieausweise zum Aushang bereit gestellt werden. Dazu zählen Gebäude die von Menschen wegen öffentlichen Dienstleistungen häufig aufgesucht werden, wie bei Behörden oder sonstigen Einrichtungen. Die Ausweise müssen für alle gut sichtbar ausgehängt werden.