Der Bodenrichtwert ist ein Wert, der den Durchschnittspreis pro Quadratmeter für unbebautes Bauland/ Boden angibt. Dieser Preis wird je nach Rechtsvorschriften der jeweiligen Bundesländer, aber immer spätestens Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt. Genauere Informationen hierzu finden sie im § 196 BauGB. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind gemäß § 193 BauGB Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig.
Wertebeeinflussung des Bodenrichtwerts durch verschiedene Faktoren
Die Höhe der verschiedenen Bodenrichtwerte hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zudem werden zur Anpassung vorherig verkaufte Grundstücke herangezogen, um einen Durchschnittswert zu ermitteln. Maßgeblich aber sind die Bodeneigenschaften, Art der Bepflanzung, Grundstücksgröße, Grundstücksform, Lage, Erschließungsgrad. Diese Faktoren bestimmen die Höhe des Bodenrichtwerts. So kann sich in Ballungsgebieten, wie dem Rhein-Main-Gebiet, der Bodenrichtwert um mehrere hunderte Euro unterscheiden.
Unterschiede der verschiedenen Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden für verschiedene Gebietsausweisungen erhoben, dazu zählen Gewerbegebiet, Industriegebiet, Sondergebiet, Forstgebiet und Wohngebiet. Für die unterschiedlichen Gebiete werden die oben genannten Faktoren unterschiedlich stark gewertet. Das heißt für ein Gewerbe- sowie Industriegebiet ist es interessanter eine gute Anbindung an Autobahnen etc. zu haben, als für ein Forstgebiet. Generell kann man beobachten, dass Forstgebiete den am günstigsten zu erwerbende Boden darstellen. Zudem gibt es noch individuelle Eigenschaften der Grundstücke, die den Preis erhöhen können. Diese sind zum Beispiel Zuschnitt und Abschläge.
Einsichten in Bodenrichtwertkarten
Bodenrichtwerte werden immer in sogenannten Bodenrichtwerttabellen oder Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. Früher noch auf CD und DVD erhältlich, gibt es seit der E-Governmet-Initiative der Bundesrepublik Deutschland nun auch Online Portale, die kostenlose Einsicht in verschiedene Bodenrichtwertkarten geben. Auf der Basis dieser Initiative entwickelte jedes Bundesland ein eigenes Online Portal. In Hessen heißt dieses Boris Hessen.