Ein Mietvertrag besteht aus vielen verschiedenen Klauseln. Die Salvatorische Klausel bildet eine Art Absicherung, dass im Falle einer im Vertrag vorhandenen rechtswidrigen Klausel nicht gleich der gesamte Vertrag an Gültigkeit verliert, sondern nur die betroffene Klausel. Diese ist dann in dem Maße zu verändern, dass sie wieder eine gesetzeskonforme Formulierung bildet.

Die Salvatorische Klausel findet Anwendung bei vielen Verträgen wie zum Beispiel:

  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Ehevertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Dienstleistungen
  • Gesellschaftsvertrag

Eine beispielhafte Formulierung für eine Salvatorische Klausel lautet:

„Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.“

„An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.”