Was ist eine Gewerbeeinheit?

Eine Immobilie hat nicht immer zwingend nur eine Nutzungsart. Oftmals kommt es besonders bei großen Liegenschaften vor, dass eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe vorliegt. Ob das Gewerbe in Form von Büroeinheiten oder Ladenflächen besteht, kommt ganz auf die Nutzungsbestimmungen des entsprechenden Bebauungsplans an. Betrachtet man eine Wohnungseigentum Gemeinschaft so kommt es häufig vor, dass Eigentümer nicht nur Eigentum an den vorhandenen Wohnungen besitzen, sondern auch oder gar ausschließlich an einer nicht zu Wohnzwecken dienenden Gewerbeeinheit im Objekt. Diese Form des Eigentums wird als Teileigentum bezeichnet und wird im §1 Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetz wie folgt geregelt: „Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“ Die genauen Informationen und Details zu einer Gewerbeeinheit können in der Teilungserklärung der Liegenschaft nachgeprüft werden.

Welche Besonderheiten haben Gewerbeimmobilien?

Gewerbeimmobilien sind Immobilien, welche nicht zu Wohnzwecken dienenden Nutzungen gebaut wurden. Beispiele hierfür sind Bürogebäude, Lager – und Logistikhallen, Einkaufszentren oder Ladengeschäfte. Besonderheiten sind, dass in der Regel langfristige Mietverträge für Gewerbeimmobilien abgeschlossen werden, da sich ein über Jahre fester Standort für die meisten Unternehmen mehr rentiert. Zusätzlich besteht komplette Vertragsfreiheit bei der Gestaltung und den Regelungen eines Gewerbemietvertrages. Da die Mietverträge meist mit Vollkaufleuten geschlossen werden, müssen diese im Gegensatz zu Privatpersonen nicht durch besondere Gesetze vom Staat geschützt werden. Ab einer Laufzeit von 10 Jahren oder auch von 5 Jahren mit der Option auf 5 Jahre Verlängerung besteht die Möglichkeit, den Gewerbemietvertrag an den Verbraucherpreisindex zu koppeln. Diese so genannte Wertsicherungsklausel wird von Eigentümern gerne verwendet, um der inflationsbedingten Geldentwertung entgegenzuwirken.

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