Definition

Der Begriff Instandhaltung bedeutet, dass alle Maßnahmen, welche zur Erhaltung eines Gebäudes beitragen, gewährleistet sind. Dazu gehören die Inspektion, die Wartungsmaßnahme und die Instandsetzung. Diese Punkte sollen alle durch zeitliche Abnutzung gegebenen Wertminderungen an dem Gebäude reduzieren.

Eine Inspektion erfolgt dann, wenn der genaue Zustand eines Gebäudes ermittelt werden soll. Ein Baufachmann wird damit beauftragt, die Ursache von Veränderungen am Gebäude festzustellen. Also warum ist etwas, aus welchen Gründen, funktionsunfähig oder warum ist über einen bestimmten Zeitraum mehr Verschleiß zu beobachten als erwartet?

Wartungsmaßnahmen sind vorbereitete Schritte, welche angewendet werden, um den Verschleiß an Bauteilen möglichst gering zu halten. Bei solch einer Maßnahme wird zunächst ein Plan erstellt, der die Wartungsmaßnahmen genauestens dokumentieren soll. Um einen Wartungsauftrag genau in Auftrag zu geben, werden der Ort, der Termin, die auszuführenden Maßnahmen und die spezielle bauliche Besonderheit festgehalten. Zudem müssen finanzielle und technische Vorbereitungen, wie z.B. Schutz-/Sicherheitsausrüstungen, im Plan festgelegt werden. Eine Wartungsmaßnahme wird immer in regelmäßigen Abständen durchgeführt, wobei sich immer an dem Anfangsplan orientiert wird und dieser selten abgeändert wird.

Nachdem festgestellt wurde, was an dem Gebäude defekt ist, wird durch die Instandsetzung das Objekt wieder auf den gewünschten Ausganswert aufgerüstet. Damit die Instandsetzung reibungslos verläuft, muss die Durchführung genauestens kalkuliert und vorbereitet werden, Personal, Material und andere Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Die Kommunikation mit dem beauftragen Unternehmen über die anstehenden baulichen Maßnahmen steht dabei im Vordergrund. Allgemein lässt sich sagen, dass die Planung maßgeblich schnellen Erfolg beiträgt.

Durch die Instandsetzung wird gewährleistet dass sich das Objekt immer in seinem Soll-Zustand befindet. Um diese Voraussetzungen auch flächendeckend erfüllen zu können, gibt es genormte Vorgaben, auch „Normen der Instandhaltung“ genannt.

Dazu zählen:
DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung),
DIN 31051 (Grundlagen der Instandhaltung),
DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau) sowie
DIN 32736 (Gebäudemanagement).
Diese gewährleisten einen bestmöglichen Schutz vor Alterung und Mängeln im Gebäude.