Das Übergabeprotokoll ist ein Dokument, welches den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt ihrer Übergabe an den neuen Eigentümer bzw. Mieter beschreibt. Dokumentiert werden Schäden und Mängel an der Immobilie, auf welche sich Eigentümer oder Mieter zu einem späteren Zeitpunkt berufen können.
Obwohl man gesetzlich nicht zur Anfertigung eines Übergabeprotokolls verpflichtet ist, hat es vor Gericht Bestand und dient als Beweismittel für Mieter als auch Vermieter.
Es gibt zwei Arten von Übergabeprotokollen. Einmal das Protokoll, welches bei Einzug des neuen Mieters angefertigt wird und ein anderes, welches den Zustand der Immobilie bei Auszug des alten Mieters dokumentiert. Mieter werden somit beim Auszug geschützt, damit Sie nicht für vom Vormieter verursachte Schäden aufkommen müssen. Auf der anderen Seite können einem Übergabeprotokoll im Nachhinein keine weiteren Schäden oder Mängel hinzugefügt werden, sodass der neue Mieter die von ihm verursachten Schäden nicht abstreiten kann und auch der Vermieter ein Beweismaterial besitzt. Ausnahme hierbei sind die so genannten versteckten Mängel wie z.B.: verstopfte Rohre oder kaputte Heizungen, diese Schäden können auch im Nachgang dem Vermieter auferlegt werden.
Inhalte des Übergabeprotokolls
- Anschrift der Immobilie
- Art der Immobilie
- Übergabedatum
- Name, Anschrift und Unterschrift von Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter
- Auflistung aller Räume
- Zahl und Art der übergebenen Schlüssel
- Zählerstände
- Auflistung von baulichen Mängeln
- Bei Kauf: Zahlungsdetails
- Bei Kauf: Rechnungen von z.B.: Renovierungsarbeiten (Garantiebestände)
- Bei Kauf: Dokumente wie Energieausweis, Grundsteuerbescheid, Versicherungsscheine
Mängel sollten als Fotodatei dokumentiert werden und dem Übergabeprotokoll hinzugefügt werden.