Der Bebauungsplan wird nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die rechtsverbindliche städtebauliche Ordnung erstellt. Das bedeutet, dass alle Flächen nach Art und Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden müssen. Hierzu zählen Flächen der Land- und Forstwirtschaft, der Gemeindeflächen wie Spielplätze und Schulen, sowie der Verkehrsflächen. Jedes Baugrundstück für gewerbliche und für private Zwecke wird ebenfalls verbindlich beschlossen. Diesem verbindlichen Bauleitplan können alle näheren Informationen zur Nutzung entnommen werden.

Erstellt wird der Bebauungsplan von der zuständigen Gemeinde, welche durch eine Satzung über die Nutzungsart der jeweiligen Flächen entscheidet. Er differenziert sich vom Flächennutzungsplan, da ein Bebauungsplan im Allgemeinen immer nur über einen Teil des Gemeindegebietes Aussagen trifft.

Zweck des Bebauungsplanes

Aus dem Bebauungsplan müssen sowohl aus der textlichen sowie bildlichen Form alle Informationen zu entnehmen sein. Dies wird gemäß § 1 BauGB geregelt. Daraus ergeben sich zwei verschiedene Arten von Plänen. Einmal der "Vorbereitende Bauleitplan", welcher die Nutzung aller Flächen genau beschreibt. Dieser wird auch Flächenausweisung genannt.

Hierfür sind Beispiele:
GE(Gewerbegebiet),
GI(Industriegebiet),
SO(Sondergebiet) und
WA(Reines Wohngebiet).

Der Bebauungsplan an sich gibt über einzelne Flächen noch genauere Informationen.
Zu diesen gehören zum Beispiel:
GRZ(Grundflächenzahl),
GFZ(Geschossflächenzahl),
BMZ(Baumassenzahl),
Vollgeschossanzahl und Gebäudehöhe.

Der Bebauungsplan unterliegt dabei immer den Aspekten der sozialen, wirtschaftlichen sowie umweltschützenden Werte. Zudem müssen die Ziele der Raumordnungsplanung berücksichtigt werden. Diese werden in § 1 Abs. 6 BauGB weiter definiert.

Inhalt des Bebauungsplans

Dem Bebauungsplan unterliegen keine genauen Bestimmungen zum Inhalt, dennoch müssen einige Punkte zwingend vorhanden sein. Diese sind: Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, örtliche Verkehrsflächen. Sind diese Punkte vorhanden, spricht man auch von einem qualifizierten Bebauungsplan. Diese werden am häufigsten von Gemeinden erstellt. Einen Bebauungsplan zu erstellen, ist ein zeitlich aufwendiger Prozess. Daher sind Änderungen am Bebauungsplan aufgrund von Käuferwünschen eher seltener der Fall. Dennoch kann ein Unternehmer einen geringen Einfluss auf die Erstellung nehmen.