Gestaltung der Mietvertragslaufzeit
Eine der entscheidendsten Faktoren für ein Unternehmen bei einem Umzug in ein neues Büro ist die Frage, wie lange es sich fest an einen Mietvertrag binden möchte, d.h. wie lange es die neuen Flächen anmieten wird. Die Mietvertragslaufzeit ist sehr flexibel gestaltbar, die unterschiedlichen Laufzeiten können bei den Mietvertragskonditionen jedoch einige Unterschiede mit sich bringen. Prinzipiell gilt, je länger die Laufzeit eines Mietvertrages, desto mehr „Incentives“ wird der Eigentümer dem neuen Mieter zugestehen. Als Incentives werden Vergünstigungen bezeichnet, wie beispielsweise eine mietfreie Zeit zu Beginn eines Mietvertrages oder ein Verzicht auf die Erhöhung des Mietzinses trotz aufwendiger Umbaumaßnahmen.
Standard Mietvertragslaufzeiten
Die normalen Mietvertragslaufzeiten bei einer Neuanmietung einer Bürofläche betragen 3-5 Jahre. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 3 Jahren wird oftmals noch eine Option auf 2 Jahre Verlängerung in den Mietvertrag eingebaut welche besagt, dass der Mietvertrag nach Ablauf der 3 Jahre sich automatisch um 2 weitere Jahre verlängert, sollte der Mieter nicht fristgerecht zum Ablauf der 3 Jahre kündigen. Allerdings präferieren die meisten Eigentümer eine Mietvertragslaufzeit von 5 Jahren, um eine gewisse Absicherung zu erlangen und damit sich die Umbauinvestitionen der Fläche für den Wunschausbau des Mieters lohnen. Doch auch Mietvertragslaufzeiten von 10 Jahren oder von 5 Jahren mit Option auf 5 Jahre Verlängerung sind gerade in den Metropolen wie beispielsweise Frankfurt keine Seltenheit mehr. Entscheidet sich ein Unternehmen sein neues Büro in einem der berühmte Frankfurter Skyline Tower anzumieten, so werden hier zur langfristigen Absicherung oftmals langjährige Mietvertragslaufzeiten vereinbart.
Mietvertrag frühzeitig beenden
Rechnet ein Unternehmen in den kommenden Jahren mit einem extremen Wachstum, welches bedeutet, dass die neu angemieteten Flächen schnell zu klein werden für die steigende Anzahl an Mitarbeitern, so besteht die Möglichkeit im Mietvertrag eine Pönale zu vereinbaren. Durch die Pönale besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit dem Eigentümer frühzeitig zu beenden, indem es den vereinbarten Betrag der Pönale dem Eigentümer als eine Art Schadensersatz zahlt.