Sowohl der Share Deal als auch der Asset Deal sind Möglichkeiten für den Erwerb von Immobilien.
Bei einem Asset Deal handelt es sich um den klassischen Erwerb einer Immobilie von Verkäufer zum Käufer. Dabei wird die Immobilie vollständig vom Verkäufer an den Käufer übertragen. Der Käufer ist mit Abschluss des Asset Deals der rechtmäßige Besitzer der Immobilie und hat somit auch die Pflicht sich um alle anstehenden Kosten zu kümmern. Der Verkäufer überträgt alle Nutzen und Lasten der Immobilie an den Käufer. Bei einem Erwerb durch einen Asset Deal fallen für den Käufer u.a. Notarkosten und die Grunderwerbssteuer an.
Bei einem Share Deal wird nicht die Immobilie selbst vom Käufer erworben, sondern Anteile an einer Objektgesellschaft, die im Eigentum der Immobilie ist. Somit erwirbt bei einem Share Deal der Käufer Anteile des Unternehmens, oftmals in Form einer Objektgesellschaft, vom Verkäufer. Der Eigentümer der Immobilie bleibt somit diese Objektgesellschaft, allerdings hat der Käufer, durch seine erworbenen Anteile am Unternehmen, die Möglichkeit die Immobilie für seine Zwecke zu nutzen.
Beide Varianten werden je nach Konstellation des Verkäufers und des Erwerbers bevorzugt oder abgelehnt. Zu den Vorteilen eines Asset Deals gehören z.B. die einfache Abwicklung des Kaufvertrages und die vollständige Eigentümerschaft für den Käufer. Nicht zu vernachlässigen sind bei einem Asset Deal jedoch die Nachteile, z.B. durch anfallende steuerliche Kosten für den Käufer und gesetzliche Vorschriften, die vor allem ausländische Investoren vor Herausforderungen stellen.
Auch bei einem Share Deal gibt es Vor- und Nachteile für beide Vertragsparteien. Gerade der steuerliche Aspekt eines Share Deals hat Vorteile. Der Käufer hat die Möglichkeit der Vermeidung der Grunderwerbssteuer, die bei einem Immobilienkauf grundsätzlich anfällt. Der Verkäufer profitiert weiterhin von einer steuerbegünstigten Behandlung des Veräußerungsgewinns. Ein möglicher Nachteil bei einem Share Deal ist die vermeintlich längere Prüfungs- und Abwicklungsdauer bis es zu einem Vertragsabschluss kommt. Der Käufer muss sich mit allen Abläufen, Prozessen und Verträgen der Objektgesellschaft vertraut machen um diese zu prüfen.